Überspringen zu Hauptinhalt

Warum einen Gutachter?

Damit Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls
schnell zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen,
empfiehlt es sich, selbst einen Gutachter auszuwählen.
Die folgenden Tipps erklären warum das so wichtig ist.

Freie Wahl eines Gutachters
bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden

Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung, Begutachtung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen.

Die Beauftragung eines selbst gewählten Sachverständigen ist auch möglich, wenn die Versicherung (ohne Einverständnis des Geschädigten) einen Sachverständigen bestellt oder schickt.

Kosten sind erstattungspflichtig

Die Kosten für das vom Geschädigten in Auftrag gegebene Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig. Einzige Ausnahme: sogenannte Bagatellschäden.
Weitere Informationen zu Ihrem Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständigen zum Beispiel hier.

Schadenersatzansprüche, Beweissicherung, Ermittlung von Schadenhöhe und Umfang

Damit Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können, ist eine vollständige Beweissicherung über die Schadenhöhe und den Schadenumfang erforderlich.

Die Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumgang gewährleistet, dass der gesamte Unfallschaden erkannt und beseitigt werden kann.

Wertminderung ermitteln

Auch eine durch den Unfall eventuell entstandene Wertminderung des Fahrzeugs kann durch ein Gutachten ermittelt und belegt werden. Diese wird ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen oft vergessen oder übersehen und dadurch verzichten Geschädigte häufig auf einen nicht unerheblichen Wertminderungsbetrag.

Erstattung von Reparaturkosten

Jedem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Gegner aufgrund des Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte die Reparatur in einer  Fachwerkstatt durchführen lässt. Er ist nicht verpflichtet die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993, AZ:VIZR181/92).

Beweissicherung vermeidet Streit

Mit einer Beweissicherung über Schadenart und Umfang kann in vielen Fällen auch ein Streit um den Schadenhergang oder über die Reparaturdurchführung verhindert werden.

Unfallbedingte Ausfallzeit

Ein Gutachten gibt auch Auskunft über die unfallbedingte Ausfallzeit (die Zeit in der das Fahrzeug dem Geschädigten nicht zur Verfügung steht). Diese Zeit wird benötigt, um Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung belegen oder geltend machen zu können.

Was ist mit Altschäden?

Eventuelle Aussagen oder Einwände des Schädigers (z.B. über Vor- oder Altschäden, geringere Schadenhöhe usw.) können durch ein Gutachten widerlegt oder entkräftet werden.

Anhand eines Gutachtens mit Lichtbildern kann dem Käufer beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges der genaue Schadenumfang aufgezeigt und belegt werden.

An den Anfang scrollen
Suche