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Etzt Brauchen Sie Einen Kfz-Sachverständigen

Warum Sie nach einem Haftpflichtschaden einen Kfz-Sachverständigen einschalten sollten!

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit einem Haftpflichtschaden?

Nach einem unverschuldeten Unfall mit einem sogenannten Haftpflichschaden, haben Sie das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. So kommen Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls schnell zu Ihrem Recht und Ihrem Geld. Den Kfz-Gutachter oder einen Kfz-Sachverständigen selbst auszuwählen und zu beauftragen hat aber auch noch weitere Vorteile. Die folgenden Tipps erklären, warum die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen so wichtig ist.

Freie Wahl eines Gutachters oder Kfz-Sachverständigen
bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden

Nach einem Unfall mit einem Haftpflichtschaden steht es jedem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Der Sachverständige übernimmt für Sie die Beweissicherung, die Begutachtung ihres Fahrzeugs und die Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe.

Wichtig: Sie können auch dann einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, wenn die Versicherung (ohne Einverständnis des Geschädigten) einen Sachverständigen bestellt oder schickt.

Was kostet ein Kfz-Gutachten bei einem Sachverständigen?

Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für ihr Sachverständigengutachten. Einzige Ausnahme: sogenannte Bagatellschäden. Nach einem Unfall hat ein Kfz-Gutachter die Aufgabe, den entstandenen Schaden genau zu untersuchen. Um festzustellen, ob das verunfallte Fahrzeug noch repariert werden kann (Höhe der Reparaturkosten) oder ein Totalschaden vorliegt, muss von einem Kfz-Sachverständigen oder einem Kfz-Gutachter ein Kfz-Gutachten erstellt werden.

Sie wollen mehr wissen über Ihr Recht auf einen Kfz-Sachverständigen?

Weitere Informationen rund um das Thema Unfall und Haftpflichtschaden Sie in unserem Schadenslexikon. Dort erfahren Sie auch mehr über ihr Recht auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen, alles Wissenswerte zum Thema Gutachten, Wertminderung und vieles mehr. Zum Beispiel auch, dass die Bewertung des Gutachters maßgeblich ist. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann also unter Feststellung des konkreten Schadenbildes und der Berücksichtigung regionaler Marktpreise den Wert des Fahrzeugs festlegen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne im Schadensfall.

Kontakt:

Ihr Kfz-Sachverständiger in Stuttgart:

Jan Aldag

Mobil: 01522 / 1 55 88 02

Festnetz: 0711 / 979 899 55

Ihr Kfz-Sachverständiger in Aalen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd:

Oliver Kinzelmann

Mobil: 0172 / 7243817

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